Sankt-Stanislaus-Orden
Der Stanislausorden wurde von König Stanislaus II. August als einklassiger Orden am 7. Mai 1765 und damit am Namenstag des Hl. Stanislaus, Bischof und Märtyrer 1035–1079, für die höheren Adelsstände. Nur 100 Personen durften nach seiner Intention in diesem Orden Mitglied sein. Ziele des Ordens waren statutengemäß die Instandhaltung und Erweiterung der Bibliothek von Krakau und die Hilfestellung durch regelmäßige Zahlungen an das örtliche Krankenhaus „Zum Kindlein Jesu“.
Aus der Tatsache, dass der neu gegründete polnische Ritterorden den Namen eines gefolterten polnischen Heiligen bekommen hatte, und in Anbetracht der Tatsache, dass der Orden für die Familien der höheren und höchsten Adelsstände gedacht war, lässt sich schließen, dass König Poniatowski mit der Ordensgründung eine Gesellschaftsform ins Leben hat rufen wollen, in der die Möglichkeit geboten werden sollte, die vereinte aufbauende Kraft eines einträchtigen Tuns und Handelns in der Praxis endlich kennen und schätzen zu lernen. Hauptsächlich wurde er jedoch zur Auszeichnung seiner Anhänger verwandt oder auch Gegenstand des Verkaufs an vermögende Adlige, die die Erfordernisse für den Erhalt des Orden des Weißen Adlers nicht erfüllten.
Aus den Statuten:
Die Ritter sollen dem König und der Heimat bis zum Tode die Treue halten.
Den Armen und den Leuten, denen Unrecht geschieht, sollen sie helfen.
25 rote Złoty sollen bei der Überreichung des Ordens einbezahlt werden, danach vier Złoty pro Jahr für das Krankenhaus Zum Kindlein Jesu spenden und zwei Złoty für die Kanzlei des Ordens. Zu Allerheiligen sollten die Ritter innerhalb von acht Tagen einen Złoty beim Sekretär für die Messe spenden.
Beim Todesfall eines Ritters sollen alle anderen darauf achten, dass 30 Messen für den verstorbenen Ritter gelesen werden und zudem jeder selber für seine Seele beten.
Die Ritter dürfen keine andere Auszeichnung ohne die Erlaubnis des Königs annehmen. Wer dieses Gesetz missachtet, wird aus dem Ordensregister gestrichen.
Der Orden wurde nach der Dritten Teilung Polens nicht mehr verliehen. Die Wiederaufnahme des St.-Stanislaus-Ordens wurde am 22. Juli 1807 in der Verfassung des Herzogtums Warschau festgelegt. König Friedrich August von Sachsen, Herzog von Warschau, der zweite Großmeister des Ordens, hatte im Gesetz vom 16. Februar 1809 das Ordensband geändert, um den Orden aus dem XVIII. Jahrhundert zu unterscheiden: Es wurde ein zusätzlicher weißer Streifen an beiden Rändern angeordnet. Gleichzeitig wurde es verboten, die früheren Orden ohne die Erlaubnis des Königs mit dem neuen Ordensband zu tragen. Zusammen mit der Erneuerung des Ordens 1807 wurden auch die Gebühren wieder erneuert: vier rote Złoty für das Krankenhaus "Zum Kindlein Jesu ", 25 rote Złoty bei der Verleihung des Ordens. Die erste Ordensverleihung war am 5. März 1809, die letzte im Mai 1813. Insgesamt wurde der Orden in dieser Zeit nur 18-mal verliehen.